Unsere Produkte tragen das österreichische Gütesiegel ZERTIFIZIERTE BIOKOSMETIK der AUSTRIA BIO GARANTIE.
Austria Bio Garantie, AT-BIO 301, Biokosmetik gem. d. RL f. biolog. Produktion
Dieses ist ausschließlich für Biokosmetik und stellt äußerst hohe Anforderungen:
- 100% Naturstoffe sind gefordert
- mindestens 95% der landwirtschaftlichen Rohstoffen kommen aus kontrolliert biologischem Anbau
- Zertifizierte Bioprodukte sind 100% frei von:
Parabenen, Silikonen, Mineral- und Erdölen, synthetischen Farb- und Duftstoffen, Konservierungsstoffen, Mikroplastik, Nanopartikel, PEG, Gentechnik, Derivaten und selbstverständlich tierversuchsfrei - Mit Produkten, die das Prüfsiegel „Zertifizierte Bio-Kosmetik“ von Austria Bio Garantie tragen, ist der höchste Standard garantiert
Zusätzlich sind alle unsere Produkte auch noch zu 100 % vegan, dh. frei von tierischen Inhaltsstoffen wie zB. Bienenwachs, Lanolin, Seidenprotein, Kaviarextrakt, Honig … usw.
Qualitätsgarantie & Sicherheit
Vor dem Inverkehrbringen müssen allerdings alle Anforderungen und Auflagen des Kosmetikrechts (Sicherheitsbericht verbotene Stoffe etc.) erfüllt sein. Der Unternehmer muss seine Produkte auf der europäischen Datenbank CPNP notifizieren. Alle kosmetischen Mittel müssen dem EU-Recht entsprechend hergestellt und gekennzeichnet sein.
Alle am Markt befindlichen kosmetischen Produkte müssen vor der Markteinführung (besser bereits während der Entwicklungsphase) einer doppelten Sicherheitsbewertung durch qualifizierte ExpertInnen unterzogen werden. Hierbei wird unter anderem eine toxikologische Beurteilung der Inhaltsstoffe unter Berücksichtigung der Expositionsbedingungen (Einsatzkonzentration, Applikationsdauer, Anwendungsort) durchgeführt.
Auf dem Markt bereitgestellte kosmetische Mittel werden laufend durch die zuständigen Überwachungsbehörden kontrolliert und von den Kosmetik-Sachverständigen begutachtet. Durch diese Marktkontrollen und die überwiegend verantwortungsbewussten Kosmetikhersteller wird gewährleistet, dass kosmetische Mittel für die VerbraucherInnen sicher und gesundheitlich unbedenklich sind.
Eine wichtige Voraussetzung für die einwandfreie Qualität des Endproduktes ist die verpflichtende Etablierung und Evaluierung eines Qualitätssicherungssystems welches in der Leitlinie der österr. Codexkommission zur Herstellung kosmetischer Mittel geregelt ist und den Grundsätzen der „Guten Herstellungspraxis“ im Herstellungsbetrieb entspricht.
Die Verordnung über kosmetische Mittel besteht derzeit aus insgesamt 40 Artikeln und 71 Erwägungsgründen.
MF Cosmethik hat alle gesetzlichen Anforderungen und Auflagen des Kosmetikrechts erfüllt.